Arbeitsmedizin

Unternehmer sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Zu den Schwerpunkten der Betriebsmedizin gehören die Prävention, die Gesundheitsberatung sowie die Verhütung von Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld. Die zentrale Aufgabe ist der Erhalt sowie die Förderung der Erwerbstätigkeit eines Beschäftigten.

Die Ziele der Arbeitsmedizin liegen in

  • der Förderung und Aufrechterhaltung des geistigen, sozialen und körperlichen Wohlbefindens des Arbeitnehmers in seinem Beruf
  • der Zuführung des einzelnen Arbeitnehmers zu einer Beschäftigung, die seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht
  • dem Schutz des Arbeitnehmers vor gesundheitsschädigenden Gefahren durch seine Tätigkeit
  • der möglichst frühzeitigen Erkennung und sachkundigen Beratung berufsbedingter Erkrankungen, um diese einer fachgerechten Behandlung zuzuführen.

Die rechtliche Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber, der bei der Erfüllung dieser Aufgabe sowohl berufsgenossenschaftliche als auch staatliche Vorschriften zu beachten hat. So bewegen sich die Durchführung, die Organisation und die Verantwortlichkeit für arbeitsmedizinische Vorsorge in einer Wechselbeziehung zwischen Unternehmer, Arzt, Berufsgenossenschaft, Mitarbeiter und staatlichen Stellen.

Seit 1996 regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
Hingegen ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt, dass ein Unternehmen Betriebsärzte/einen Betriebsarzt sowie Fachkräfte/eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen hat und welche Aufgaben diese Experten zu erfüllen haben. Einzelheiten zur Umsetzung dieser Aufgaben finden sich in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2).
Zusätzlich zu den genannten Gesetzen bestehen weitere - teilweise auch branchenspezifische - Verordnungen und Richtlinien sowie Gesetze, die zur korrekten Durchführung des Arbeitsschutzes herangezogen werden. 

Je nach Unternehmensgröße und Mitarbeiterzahl ist die Einbindung weiterer Leistungen - zusätzlich zu den im Arbeitssicherheitsgesetz genannten Aufgaben - möglich.

Angebots- und Pflichtvorsorge: Beratung der Mitarbeiter über Gesundheitsrisiken bei der Arbeit

Seit dem Jahr 2008 gilt in Deutschland die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Das Ziel der Verordnung ist es, "... durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten." Im Gefährdungsfall sind Angebots-oder Pflichtvorsorge der Beschäftigten zu veranlassen.
Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV werden die Beschäftigten hinsichtlich Gesundheitsrisiken bei der Arbeit und geeigneter Vorsorgemaßnahmen beraten. Entsprechend einer Gefährdungsbeurteilung - z.B. bei Infektionsgefahren - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Angebots-oder Pflichtvorsorge der Beschäftigten in die Wege zu leiten.

Im Bereich "Angebots-und Pflichtvorsorge" bieten wir folgende Leistungen:

Häufige Untersuchungen

  • Allgemeine arbeitsmedizinische Untersuchung
  • Lärm 1 (G20.1)
  • Lärm 2 (G20.2)
  • Haut (G24)
  • Fahr- und Steuertätigkeit (G25)
  • Bildschirmarbeit (G37)
  • Infektionsgefährdung (BioStoffV) (G42)

Untersuchungen nach ArbMedVV

  • Mineral. Staub: Quarzhaltiger Feinstaub (G1.1)
  • Mineral. Staub: Asbesthaltiger Feinstaub (G1.2)
  • Künstlicher mineralischer Staub (G1.3)
  • Staubbelastung (G1.4)
  • Blei (G2)
  • Bleialkyle (G3)
  • Gefahrstoffe (Hautkrebsgefahr) (G4)
  • Glykoldinitrat oder Glycerintrinitrat (G5)
  • Kohlendisulfid (Schwefelkohlenstoff) (G6)
  • Kohlenmonoxyd (G7)
  • Benzol (G8)
  • Quecksilber oder seine Verbindungen (G9)
  • Methanol (G10)
  • Schwefelwasserstoff (G11)
  • Phosphor (weißer) (G12)
  • Trichlorethen (Trichlorethylen) und andere Chlorkohlenwasserstoffe (ehemals: G13, G14, G17, G18, G28) (jetzt zusammengefasst in G14)
  • Chrom-VI-Verbindungen (G15)
  • Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs) (G16)
  • Dimethylformamid (G19)
  • Kältearbeiten (G21)
  • Atemschutzgeräte-Träger (G26.1, G26.2, G26.3)
  • Isocyanate (G27)
  • Benzolhomologe (Xylol / Toluol) (G29)
  • Hitze (G30)
  • Überdruck (G31)
  • Cadmium (G32)
  • Aromatische Nitroverbindungen (G33)
  • Fluor (G34)
  • Arbeitsaufenthalt im Ausland (Tropen) (G35)
  • Vinylchlorid (G36)
  • Nickel (G38)
  • Schweißrauche (G39)
  • Krebserzeugende Gefahrstoffe (G40)
  • Eichen- und Buchenholzstaub (G41)
  • Styrol (G45)

Untersuchungen ohne Rechtsverbindlichkeit

  • Arbeiten mit Absturzgefahr (G41)
  • Einstellungsuntersuchung
  • Untersuchung zur Qualitätssicherung
  • Säureschäden der Zähne (G22)
  • Obstruktive Atemwegserkrankungen (G23)
  • Belastung des Muskel- und Skelettsystems (G46)

Ein wichtiger Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen ist die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung. Sie verfolgt das Ziel, das Gesundheitsbewusstsein der Belegschaft zu stärken. Diese Beratung ist ein regelmäßiger Bestandteil unserer Unterweisungen im Bereich der Arbeitsmedizin.

  • Eignungsuntersuchungen von (neuen) Mitarbeitern zur Beurteilung der Einsatzfähigkeit an einem bestimmten Arbeitsplatz
  • arbeitsmedizinische Einsatzbeurteilungen
  • Untersuchung von Beschäftigten bei arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen sowie Beratung zum Umgang bei deren Erkrankung 
  • Analyse von Arbeitsunfällen sowie Erarbeitung und Umsetzung von Massnahmen zur Unfallverhütung
  • Impfaktionen z.B. bei einer Grippeepidemie
  • Reisemedizinische Beratung bzgl. Impfungen und Untersuchung zur Tropentauglichkeit, z.B. für Beschäftigte, die sich geschäftlich viel im Ausland aufhalten.
  • Umweltmedizinische Untersuchung und Beratung

Präventionsprogramme werden von Mitarbeitern gut angenommen, das zeigt die hohe Beteiligung an angebotenen Kursen und Seminaren. Folgende Angebote eignen sich generell für Betriebe:

  • Rückenschule
  • Burnout-Prävention
  • Vortrag zum gesunden Schlaf
  • Entspannungsübungen am Arbeitsplatz
  • Gesundheitstage

Gerne beraten wir zum Thema "Unternehmensspezifische Präventionsprogramme".

Betriebsmedizin und Arbeitsmedizin
In den Praxisräumen unserer Altstadtpraxis
Dr. Christian Günzel
Konrad-Adenauer-Straße 11
85221 Dachau
Telefon 08131 - 6119-313
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