Ziele

Die Ziele der Arbeitsmedizin liegen in

  • der Förderung und Aufrechterhaltung des geistigen, sozialen und körperlichen Wohlbefindens des Arbeitnehmers in seinem Beruf
  • der Zuführung des einzelnen Arbeitnehmers zu einer Beschäftigung, die seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht
  • dem Schutz des Arbeitnehmers vor gesundheitsschädigenden Gefahren durch seine Tätigkeit
  • der möglichst frühzeitigen Erkennung und sachkundigen Beratung berufsbedingter Erkrankungen, um diese einer fachgerechten Behandlung zuzuführen.

Die rechtliche Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber, der bei der Erfüllung dieser Aufgabe sowohl berufsgenossenschaftliche als auch staatliche Vorschriften zu beachten hat. So bewegen sich die Durchführung, die Organisation und die Verantwortlichkeit für arbeitsmedizinische Vorsorge in einer Wechselbeziehung zwischen Unternehmer, Arzt, Berufsgenossenschaft, Mitarbeiter und staatlichen Stellen.